ZWS Köln

Alfred @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Käthe8

» Es war mehr aus "organisatorischen Gründen", ,,,
Nachvollziehbar, ändert aber nichts daran, dass Du melderechtlich vermutlich falsch registriert bist. Und in Köln ist nun mal die Nebenwohnung der Anknüpfpunkt für die Steuerpflicht. Dem Kölner VG genügte dabei sogar das Nutzen einer Nebenwohnung, weil es Innehaben und Nutzen gleichsetzte. Zumindest bis Mitte des Jahres 2009 war das so. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Dürfte aber eigentlich nicht mehr sein.

» Wenn die Verfassung der Stadt Köln rechtswidrig ist, warum sind dann
» (zumindest so, wie es mir scheint), die Urteile hierzu so "willkürlich">
Die Satzung der Stadt Köln ist aus den Gründen, die Yvonne beschrieben hat und anderen, rechtswidrig. Die Urteile der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit leben von der Unabhängigkeit der Richter, die ohne weiteres feststellen können, dass sie zwar nicht wissen, warum etwas so ist, es aber anders sehen. Ob man das mit Fug und Recht „Willkür“ nennen darf, wage ich allerdings zu bezweifeln. Da sind Richter empfindlich.

» Und: Ja, ich scheue ein wenig einen Rechtsstreit, eben weil man finde ich so gar nicht abschätzen kann, wie es ausgeht, ...
Natürlich ist der Ausgang ungewiss. Es gibt nun mal im Leben keine absolute Sicherheit. Wenn es Dir aber nur um die Höhe der ZWst geht, ist die Empfehlung von LionelHutz goldrichtig. Das muss aber nicht bedeuten, dass die Stadt Köln Dem folgt, und dann steht Du wieder vor dem Problem: Klagen oder nicht> Eine Einzugsermächtigung solltest Du allerdings auf keinen Fall erteilen. Über eine Statusänderung der Wohnung, die anscheinend erforderlich ist, solltest Du nachdenken und es ggf. ab sofort machen. Es ist vermutlich melderechtskonform und dann endet die Steuerpflicht.
Die Kosten des Rechtsweges> Vermutlich bei weitem nicht nicht so hoch, wie die ZWSt selbst.


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