ZWS Köln

LionelHutz @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Käthe8

Verstehe Dein Problem.

Die Kölner Satzung ist unverständlich. Da kann man auch nur ganz schlecht juristisch mit umgehen. Das ist jedenfalls meine Meinung.

Ich weiss nicht, wie die Stadt Köln in Deinem Fall verfahren wird. Vermutlich wirst Du mit Deinem Kopfanteil veranlagt. Bei drei Bewohnern wird Dir dann ein Drittel der Wohnung zugerechnet.

Man sollte da in der Veranlagung wohl überlegte Angaben machen und damit rechnen, dass die Sache einen juristischen Verlauf nimmt.

Es ist nach Deiner Schilderung, aber nicht mal klar, ob bei Dir noch die Steuerveranlagung läuft oder bereits ein Bescheid erlassen wurde.

Welche Angaben gegenüber der Stadt zu machen sind kann man nur im Einzelfall entscheiden. Vermutlich geht die Stadt davon aus, dass Du zu allen von ihr geforderten Angaben verpflichtet bist. Insofern ist Ärger vorprogrammiert, wenn Du falsche Angaben machst oder Anhaben unterlässt.

Wenn Du einen Steuerbescheid erhältst und dagegen vorgehen willst, solltest Du Dich an die Rechtsbehelfsbelehrung halten. Vermutlich Klage innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung beim VG Köln.


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