Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Dienstag, 25.05.2010 (vor 5057 Tagen) @ lehnni

» Ich war ca. 5 Jahre in Halle mit Zweitwohnsitz gemeldet und soll nun dafür zahlen...
Du warst ca. 5 Jahre in Halle mit Nebenwohnung gemeldet und hattest diese inne. Das ist der Steuertatbestand.

» Meine Fragen:
» 1. Können die die Satzung so weit rückwirkend beschließen>
Sie können. Auch wenn sie es immer noch nicht richtig können.

» 2. Gäbe es eine Möglichkeit um die Steuer herumzukommen, à la die Wohnung in Halle war der eigentliche Lebensmittelpunkt und ist daher nach §8 des Meldegesetzes SH als Hauptwohnung anzusehen>
Der Lebensmittelpunkkt ist zweitrangig. Wenn Du statt „Lebensmittelpunkt“ behauptest – und beweisen kannst – dass die Wohnung in Halle Deine vorwiegend benutzte Wohnung war, hast Du zwar gegen das Melderecht verstoßen (Ordnungswidrigkeit) , aber ggf. eine Chance, der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Hängt vmtl. vom Gericht ab, da die Stadt einen Widerspruch mit Sicherheit zurückweisen wird.


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