Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 16.06.2010 (vor 5937 Tagen) @ anjaz

Auf jeden Fall dagegen Widerspruch einlegen. Frist einhalten!
Klage lohnt sich immer.

Habe eben gelesen, dass das VG Halle am 7.6.2010 entschieden hat, dass die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Halle keine gültige Rechtsgrundlage zur Ergebung einer Zweitwohnungsteuer darstellt (Beschluss vom 07.06.2010, 5 A 23/10).

Es empfiehlt sich nicht, sich auf ein Aussetzen der Verbescheidung einzulassen, da die Stadt die Gewohnheit hat, ihre Satzung zu ändern und dann alle ausgesetzten Bescheide wieder zu veranlagen.

Wenn das Verwaltungsgericht darüber entschieden hat, dass sie rechtswidrig sind, werden die Bescheide aufgehoben.


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