Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Dienstag, 25.05.2010 (vor 5959 Tagen) @ Alfred

» Der Lebensmittelpunkkt ist zweitrangig. Wenn Du statt „Lebensmittelpunkt“ behauptest – und beweisen kannst – dass die Wohnung in Halle Deine vorwiegend benutzte Wohnung war, hast Du zwar gegen das Melderecht verstoßen (Ordnungswidrigkeit), aber ggf. eine Chance, der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Hängt vmtl. vom Gericht ab, da die Stadt einen Widerspruch mit Sicherheit zurückweisen wird.

Wieso ist der Lebensmittelpunt zweitrangig> Ist das irgendwo festgehalten>
Kann man davon ausgehen das die Stadt den Widerspruch zurückweist> Mit welcher Begründung könnte sie das und viel wichtiger wie beweist man wo sein Lebensmittelpunkt ist>

LG und Danke für die schnelle Antwort>
p.s. In dem Brief kann ich auch eine Erklärung abgegeben "..wieso Sie nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können."


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