Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Samstag, 19.06.2010 (vor 5032 Tagen) @ lehnni

Eine interessante Frage an Yvonne.
Meine Auffassung:
Die Satzung der Stadt Halle knüpft die Steuerpflicht an das Vorhandensein einer melderechtlichen Hauptwohnung. Dies führt – so die Beschlüsse des BVerfG von 2005 und 2010 – zur Nichtigkeit der Satzung. Ob eine nichtige (verfassungswidrige) Satzung für den Bürger Bindungswirkung insoweit entfalten kann, dass er einer Behörde persönliche Daten mitzuteilen hat, bezweifle ich ernstlich. Wir leben doch nicht in der BRD.
Meine Vorgehensweise wäre:
Fragebogen unausgefüllt zurückschicken, mit Hinweis auf die Nichtigkeit der Satzung (Beschlüsse des BVerfG und ständige Rechtsprechung des VG Halle) und ggf. die informationelle Selbstbestimmung. Abwarten was passiert. Sanktionen dürften da eigentlich nicht zu befürchten sein.


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