Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Montag, 31.05.2010 (vor 5953 Tagen) @ lehnni

@ lehnni und anjaz

Die Registrierung mit Haupt- und Nebenwohnung richtet sich nach dem Melderecht (hier MG LSA) und nicht nach der fragwürdigen Zweitwohnungsteuersatzung einer Stadt.
Wenn die melderechtlichen Verhältnisse nicht stimmen, kann man immer versuchen, gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid vorzugehen. Ob eine rückwirkende Ummeldung von der Stadt Halle und der bisherigen Heimatgemeinde gemacht wird, ist fraglich. Für die Steuertatbestand u.U. unerheblich, denn man kann m.E. immer argumentieren, dass die vorwiegend benutzte Wohnung (Erstwohnung) melderechtlich falsch erfasst ist. Wie weit man damit vor Gericht kommt, sei dahingestellt, denn auf höchstrichterliche Entscheidungen kann man sich nicht immer verlassen.
Um eine Klage wird man freilich kaum herumkommen. Dabei sollte man immer im Augen behalten, dass die Behörde bestimmt, welche Wohnung als Haupt- und welche als Nebenwohnung registriert wird.


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