Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Dienstag, 25.05.2010 (vor 5959 Tagen) @ lehnni

» Wieso ist der Lebensmittelpunkt zweitrangig> Ist das irgendwo festgehalten>
Ja, in den jeweiligen Meldegesetzen. Danach ist der "Schwerpunkt der Lebenbeziehungen" nur dann von Bedeutung, wenn sich der vorwiegende Aufenthalt nicht zweifelsfrei feststellen lässt.

» Kann man davon ausgehen das die Stadt den Widerspruch zurückweist>
Ja.

» Mit welcher Begründung könnte sie das ...
Sie können das mit jeder beliebigen Begründung. Da werde ich dem Rechtsamt nicht die Arbeit abnehmen.

» und viel wichtiger wie beweist man, wo sein Lebensmittelpunkt ist>
Eigene Angaben, Zeugen, Beweismittel wie Stromabrechnung, usw.

» In dem Brief kann ich auch eine Erklärung abgegeben "..wieso Sie nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können."
Wenn Du es einigermaßen plausibel machen kannst:
"Weil es sich um die vorwiegend genutzte Wohnuhng handelte, die irrtümlich als Nebenwohnung registriert wurde."


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