Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Yvonne Winkler @, Sonntag, 20.06.2010 (vor 5933 Tagen) @ Alfred

Halte ich nicht für förderlich, Alfred.

Der Beschluss betrifft ein Eilverfahren und ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt ist in die nächste Instanz gezogen. Daher Formular ausfüllen, Bescheid abwarten, Widerspruch einlegen, Widerspruchsbescheid abwarten, Klage erheben.

Bis das durch ist, gibt es vielleicht eine rechtskräftige Entscheidung.

Argumentieren würde ich damit, dass die Satzung nicht den Anforderungen an eine Aufwandsteuer genügt. Dass ein Verfahren rechtshängig ist, weiß die Stadt selbst.


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