Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Donnerstag, 27.05.2010 (vor 5958 Tagen) @ lehnni

Wenn Du so fragst, gehe ich mal davon aus: Du hast Dich zeitlich nicht überwiegend in Halle aufgehalten und warst mit Nebenwohnung melderechtskonform erfasst.

Die Satzung bietet mehr Angriffspunkte als er Stadt lieb sein kann – im Widerspruchsverfahren wird sie das allerdings nicht einsehen wollen. Bei Gericht hängt es davon ab, wie der Richter die Sache sieht.

Wenn die Wohnung in Halle von Dir tatsächlich nicht vorwiegend genutzt wurde, sollte ein Widerspruch folgende Punkte enthalten:
1. Ein gleichmäßiger Vollzug der Satzung ist nicht gewährleistet, da die entscheidenden Angaben zum Steuergegenstand und zur –pflicht nicht genügend verifiziert werden können. Die Richtigkeit der melderechtlichen Verhältnisse wird nicht überprüft.
2. Das BVerfG hat bereits entschieden, dass Normen zur Bestimmung des Steuergegenstandes und des –pflichtigen wie die in der Satzung der Stadt Halle verfassungswidrig sind und zur Nichtigkeit der Satzung führen.
3. Im Übrigen genügen die Satzungsnormen zur Bestimmung des Steuergegenstandes und des –pflichtigen nicht dem Bestimmtheitsgebot.


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