Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5477 Tagen) @ LionelHutz

» Damit diese Mehreinnahmen der Steuer zuzurechnen wären, müsste man unterstellen, dass sich eine entsprechend große Menge an Einwohnern durch die Steuer dahingehend lenken lässt, dass diese Einwohner auf Grund der Steuer ihre Kölner Wohnung vorwiegend nutzen.
Da gibt es nicht viel zu unterstellen. Entscheidend ist nicht die vorwiegende Nutzung, sondern die Meldung bzw. melderechtliche Registrierung. Grob betrachtet hat die ZWSt folgende Effekte
1. Falsch registrierte Nebenwohnungen werden
a) in Haupwohnungen bzw. alleinige Wohnungen umgewandelt, b) abgemeldet, weil nicht genutzt ("Karteileichen" ).
Beides nicht zu beanstanden. Hier gehen Melde- und ZWSt-Recht durchaus konform ("Die ZWSt als Korrektiv des Melderechts" ).
2. Zuziehende Einwohner folgen dem Wink mit dem Zaunpfahl und melden ihre Wohnung als Hauptwohnung oder alleinige Wohnung, ohne sich dort tatsächlich vorwiegend aufzuhalten.
Hier läuft die ZWSt dem Melderecht zuwider.
Zur Quantität solcher Fälle fehlen naturgemäß zuverlässige Angaben, weil
a) bei den steuererhebenden Kommunen das Interesse daran fehlt,
b) die Kommune tatsächlich nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hat, den vorwiegenden Aufenthalt zu ermiteln/festzustellen)
c) diejenigen, die sich der Steuer auf diese Weise entzogen haben, dazu keine Auskunft geben werden.
Kurzum: Wer seine Zweitwohnung als Hauptwohnung registrieren lässt, zahlt keine ZWSt. Das Ganze ist für den betroffenen Bürger ein Rechenexempel, bei dem die gesetzlichen Grundlagen keine Rolle spielen. Er denkt da wie die Kommunen: Wie bleibt mir möglichst viel Geld. Wer da vorturnt und wer nachahmt, ist für mich eindeutig.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion