Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

LionelHutz @, Montag, 09.08.2010 (vor 5472 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Vielen Dank für diese nette Diskussion, die ich nach meinem Urlaub erstmal quergelesen habe. Ist nett, welchen Wasserkopf eine Verwaltung für diese Absurditäten produziert.

Oh, hoffe, Du konntest Dich gut von den Absurditäten erholen! :-)

Nett ist daran vor allem, dass uns die Verwaltung damit im sechsten Jahre der Steuererhebung möglicherweise den Beleg eines weiteren Nichtigkeitsgrundes auf dem Silbertablett serviert.

Dafür müsste man sich mal genauer mit der Frage befassen, was der anwendbare § 3 Abs. 1 AO mit der sinngemäßem Aussage "Die Steuer muß zumindest als Nebenzweck der Erzielung von Einnahmen dienen" wirklich meint. Jeder Unsinn wird sich mit der Vorschrift sicher nicht rechtfertigen lassen. :-P


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