Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5477 Tagen) @ LionelHutz

Wie hat ein Gericht (welches ist mir momentan entfallen, kann also nicht wichtig sein) sinngemäß für Recht erkannt: Mit Blick auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Besteuerungsgleichheit könne die Steuerpflicht nicht allein wegen nachweislich falscher Anmeldung einer Nebenwohnung als Hauptwohnung verneint werden.
Fragt sich nur, wer diesen Nachweis führt – die steuererhebenden Kommunen jedenfalls nicht. Da muss sich der Bürger schon selber bemühen und seine Steuerpflicht nachweisen.


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