Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Michel aus Schilda @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5456 Tagen) @ Alfred

Keine Sorge, dass man als Normalsterblicher kaum eine Chance hat, einer solchen Steuer zu entgehen ist mir bewusst - dass ich mitwirkungspflichtig bin, ebenfalls (§ 149 AO etc.). Ich habe allerdings noch Zeit, da die Frist erst am 17.10. endet.

Verjährt ist die Sache ganz sicher nicht, da die Frist n.m.W. vier Jahre beträgt.

Die Sache mit der Nebenwohnung ist fragwürdig - da ich die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung bereits im Rahmen der ESt.-Erklärung als Zweitwohnsitz geltend gemacht habe - aus der Nummer komme ich also nicht mehr raus.

Ich finde es allerdings ein Unding, dass mir als Bürger zugemutet wird, dass ich mich jetzt nach über zwei Jahren mit der Frage auseinandersetzen soll, ob diese Wohnung eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist oder nicht. Ich soll außerdem eine Kopie des Mietvertrages beibringen (habe ich glaube ich gar nicht mehr) usw. Bei so viel Amtsschimmel will ich es der Behörde nicht unnötig leicht machen. ;-)


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