Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Donnerstag, 05.08.2010 (vor 5475 Tagen) @ LionelHutz

» An dem Satz ist nichts auszusetzen.
An dem Satz ist nur wenig auszusetzen, allenfalls Redaktionelles. Es ist zumindest erkennbar, was gemeint ist. Aber an der Wirklichkeit gibt es viel auszusetzen. Da geht es also um die Fälle, wo sich jemand der ZWSt entzieht, weil er sich – klugen Ratschlägen folgend – für seine nicht überwiegend genutzte Wohnung falsch gemeldet hat. Üblicherweise zahlt er dann keine Zweitwohnungsteuer. Die Frage ist, wer führt den Nachweis bzw. wer prüft das>

» Ich gehe davon aus, dass sich der Kläger darauf berufen hat, dass er keine Steuer zahlen muss, weil er mit Hauptwohnung gemeldet war und die Steuer ausschließlich an das Melderegister anknüpft. ...
Der Satz stammt nach meiner Erinnerung nicht aus einem konkreten Fall, in dem jemand
- mit Hauptwohnung falsch registriert war,
- zur ZWSt herangezogen wurde und
- dagegen geklagt hat.
Der Satz ist eher das Ergebnis einer mehr akademischen Betrachtung eines nicht grundsätzlich lebensfremden Spruchkörpers.

» Sowas denkt sich das Gericht üblicherweise nicht aus.
Nein,hat es auch nicht. Die Gedankenführung ist in sich durchaus logisch und ein bedeutungsvoller, wenn auch unbeachteter Hinweis an die Kommunen.

» Schuld sind nicht die Gerichte.
Nicht allein. Aber einige sind an der Entwicklung auch nicht unbeteiligt bzw. unschuldig.

Die ZWSt ist in der jeweiligen steuererhebenden Kommune wenig umstritten - Motto: Endlich eine Steuer, die den Bürger nicht belastet. Mit einem Programmpunkt, die ZWSt abschaffen zu wollen, lassen sich daher keine Kommunalwahlen gewinnen. In Köln z.B. dürften ca. 205 Kölner Bürger entschieden gegen die Kölner ZWSt sein.


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