Kölner Zweitwohnungssteuer - Neue offizielle Fakten

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5695 Tagen) @ Michel aus Schilda

» Keine Sorge, dass man als Normalsterblicher ...
Alle Menschen sind sterblich (widerlegbare Vermutung).

» Ich habe allerdings noch Zeit, da die Frist erst am 17.10. endet.
Die Zeit sollte man sich nehmen. Denke daran, Dir den Eingag Deiner Antwort durch die Stadt bestätigen zu lassen.

» Die Sache mit der Nebenwohnung ist fragwürdig - da ich die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung bereits im Rahmen der ESt.-Erklärung als Zweitwohnsitz geltend gemacht habe - aus der Nummer komme ich also nicht mehr raus.
Da bist Du vorerst in überhaupt keiner Nummer. Eine Nebenwohnung ist einkommensteuerrechtlich nicht unbedingt eine Zweitwohnung, und die melderechtliche Hauptwohnung ist anders geregelt als die „Hauptwohnung“ bei der doppelten Haushaltsführung. Drei unterschiedliche Rechtsbereiche mit unterschiedlichen Begriffen/Begriffsdefinitionen. Und: Der Wohnsitz spielt überhaupt keine Rolle.
Wenn Du in Köln berufstätig warst, hast Du Dich dort eventuell auch vorwiegend aufgehalten (was natürlich belegt werde nmuss, könnte sonst ja jeder behaupten). Damit wärst Du aus dem Schneider, denn Deine Nebenwohnung war falsch registriert und eigentlich Deine Erst- und Hauptwohnung.

» Ich finde es allerdings ein Unding, dass mir als Bürger zugemutet wird, dass ich mich jetzt nach über zwei Jahren mit der Frage auseinandersetzen soll, ob diese Wohnung eine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist oder nicht.
Die Satzung ist ein Unding. Aber die Zeit ist relativ. Rechne 2x Karneval incl. Vorbereitung ab, dann bleiben für die Bearbeitung eines Bagatellsteuer nur ein paar Tage übrig.

» Ich soll außerdem eine Kopie des Mietvertrages beibringen (habe ich glaube ich gar nicht mehr) usw. Bei so viel Amtsschimmel will ich es der Behörde nicht unnötig leicht machen.
Das mit dem Mietvertrag ist so eine Sache. Wenn Du eine „Negativerklärung“ abgibst, brauchst Du keinen Mietvertrag, dafür aber u.U. den Arbeitsvertrag (wegen des vorwiegenden Aufenthalts). Ansonsten lässt sich der Mietvertrag ggf. durch eine Bestätigung des Vermieters ersetzen. Ggf. kann die Stadt Köln diese Bestätigung für Dich einholen.


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