Verhinderung der ZW-Steuererhebung!

ugly @, Montag, 13.09.2010 (vor 5337 Tagen)

Hallo!
Wie kann man der Erhebung der ZWS entkommen>
Was hat man für Möglichkeiten, dass eine Kommune, die die ZWS grundsätzlich erhebt, diese nicht erheben kann, weil bestimmte Tatbestände vorliegen>
Was hat man insbesondere schon bei der Anmeldung zu beachten>
Könnte sich nicht zum Beispiel einer der beiden Ehegatten komplett beim Erstwohnsitz abmelden und sich in der weit entfernten zweitwohnung, als Hauptwohnsitz anmelden>
Wird man eigentlich gefragt, wenn man sich irgendwo in Deutschland anmeldet, ob man in der Wohnung, die man angibt, sich gewöhnlich aufhält, oder wird das widerspruchslos angenommen und nicht abgefragt>

Stichwort: Vermietung der Zweitwohnung, als Ferienwohnung, bzw. Überlassung der Wohnung ganzjährig, als Ferienwohnung, an eine Firma die Ferienwohnungen vermittelt!
Ist das realistisch>

Gibt es Möglichkeiten die Zweitwohnung steuerlich geltend zu machen, beim Antrag auf den Einkommensteuerjahresausgleich etwa, oder schon unter dem Jahr>

Nehmt bitte Rücksicht auf mich, wenn euch auffällt, dass die von mir gestellten Fragen schon im Forum gefragt wurden, aber ich habe dieses nicht komplett gelesen, weil es doch arg umfangreich ist!

Jetzt ihr!


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