Verhinderung der ZW-Steuererhebung!

ugly @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 5335 Tagen) @ Alfred

» Manche Fragen lassen sich nur dann konkret beantworten, wenn man den
» Sachverhalt, einschließlich der Satzung, kennt. Deswegen nur ganz allgemein
» (und vermutlich wenig hilfreich für Dich).
» » Wie kann man der Erhebung der ZWS entkommen>
» Indem man den Steuertatbestand nicht erfüllt. Der richtet sich nach der
» jeweiligen Satzung.

Wie mein alter Privatrechtler schon sagte, ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung!
Ein Blick in die Satzung hilft dabei herauszufinden,
wie man der Zweitwohnsitzsteuer entkommen kann!
Hier, in der Satzung steht, dass wenn man die zweite Wohnung zur Einkommensgewinnung verwendet, man keine Steuer zu entrichten hat.
Stellt man also einer Ferienwohnungsvermittlung seine Wohnung zur Verfügung, so bezahlt man keine Steuer unabhängig davon, ob die Vermittlerfirma eine Vermittlung, etwa an Feriengäste realisiert!


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