Verhinderung der ZW-Steuererhebung!

Alfred @, Montag, 13.09.2010 (vor 5337 Tagen) @ ugly

Manche Fragen lassen sich nur dann konkret beantworten, wenn man den Sachverhalt, einschließlich der Satzung, kennt. Deswegen nur ganz allgemein (und vermutlich wenig hilfreich für Dich).
» Wie kann man der Erhebung der ZWS entkommen>
Indem man den Steuertatbestand nicht erfüllt. Der richtet sich nach der jeweiligen Satzung.

» Was hat man für Möglichkeiten, dass eine Kommune, die die ZWS grundsätzlich erhebt, diese nicht erheben kann, weil bestimmte Tatbestände vorliegen>
Das hängt von der jeweiligen Satzung ab und lässt sich nicht allgemein beantworten.

» Was hat man insbesondere schon bei der Anmeldung zu beachten>
Das Melderecht.

» Könnte sich nicht zum Beispiel einer der beiden Ehegatten komplett beim Erstwohnsitz abmelden und sich in der weit entfernten zweitwohnung, als Hauptwohnsitz anmelden>
Nein, denn wenn es melderechtskonform wäre, wäre es keine Zweitwohnung. Und Wohnsitz geht schon gar nicht. Allerdings muss auch ein getrennt lebendes Ehepaar nicht eine gemeinsame eheliche Wohnung haben. Hat aber u.U. mit ZW nur am Rande zu tzn

» Wird man eigentlich gefragt, wenn man sich irgendwo in Deutschland anmeldet, ob man in der Wohnung, die man angibt, sich gewöhnlich aufhält, oder wird das widerspruchslos angenommen und nicht abgefragt>
Eine gute Meldebehörde wird zumindest bei unplausiblen Angaben nachhaken. Der Bezug der Wohnung muss meist in irgendeiner Form bestätigt werden.

» Stichwort: Vermietung der Zweitwohnung, als Ferienwohnung, bzw. Überlassung der Wohnung ganzjährig, als Ferienwohnung, an eine Firma die Ferienwohnungen vermittelt!
» Ist das realistisch>
Nein. Vermietete /an eine Agentur überlassene Wohnungen sind keine Zweitwohnungen. Hinweis: Man kann beliebig viel Wohnungen besitzen/mieten, ohne eine einzige ZW zu haben.

» Gibt es Möglichkeiten die Zweitwohnung steuerlich geltend zu machen, beim Antrag auf den Einkommensteuerjahresausgleich etwa, oder schon unter dem Jahr>
Beim Einkommensteuerjahresausgleich immer. Was man geltend machen kann, richtet sich danach, was Du unter ZW verstehst. Man kann auch die Erstwohnung oer die Hauptwohnung als Zeitwohnung einkommensteuersenkend geltend machen.


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