Verhinderung der ZW-Steuererhebung!

ugly @, Donnerstag, 16.09.2010 (vor 5334 Tagen) @ Alfred

Grundsätzlich ist alles gesagt!
Nur soviel noch.
Eine Ferienwohnung ist keine Zweitwohnung, schon klar, deshalb soll es ja zu einer werden!
Eine Wohnung die ich nur sporadisch in Anspruch nehme, ansonsten jedoch auf dem Papier einer Vermittlungsfirma übergebe, um mich dieser "ganz und gar nicht" Bagatellsteuer zu entziehen, ist legitim!
Wenn diese Vermittlungsfirma dann auch noch kostenfrei ist und eine Vermittlung nicht stattfindet, was auch nicht zwangsläufig gefordert wird, weil nicht einforderbar, dann zahl ich das was für manche eine Bagatelle ist, lieber dorthin, wo es Sinn macht!


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