Verhinderung der ZW-Steuererhebung!

Alfred @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 5382 Tagen) @ ugly
bearbeitet von Alfred, Mittwoch, 15.09.2010

Wie mein alter Privatrechtler schon sagte, ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung!
Hier irrt der Weise. Im konkreten Fall ganz besonders.

Eine Ferienwohnung ist eben keine Zweitwohnug. Die meisten Agenturen sind ja schon darauf eingestellt, die ZWSt zu unterlaufen - sie verdienen ja so oder so. Dennoch:
Beim Vertrag mit der Agentur auf Kleinigkeiten achten (Restmenge eigener Verfügungsgewalt behalten).


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