Verhinderung der ZW-Steuererhebung!
So langsam fehlt meinem Kompass hier die Nadel und ich stehe wirklich auf dem Schlauch.
Zu meinem Verständnis. Du
- hast/wirst haben eine Ferienwohnung in einer Kommune, die Zweitwohnungsteuer erhebt,
- willst diese Ferienwohnung ausschließlich für Deinen persönlichen Lebensbedarf nutzen,
- willst keine Zweitwohnungsteuer zahlen.
So weit alles nachvollziehbar. Problem ist dabei, dass es sich um eine „reinrassige“ Zweitwohnung handelt.
Dein Ansatz zur „Steuerumgehung“ trägt m.E. überhaupt nicht.
1. Es ist schon die Frage, ob sich eine Agentur (gewerbliches Unternehmen) finden lässt, die kostenfrei eine Ferienwohnung übernimmt, die sie nicht vermieten darf.
2. Noch fraglicher ist für mich, dass eine Agentur sich darauf einlässt, die Eigennutzung auszuschließen und die Wohnung dann ausschließlich dem Eigentümer zum persönlichen Gebrauch überlässt.
3. Die Vertragsgestaltung wäre auf jeden Fall – wie hier schon erwähnt – als „missbräuchlich anzusehen, was auch die Agentur belasten würde, die ja u.a. auch auf ein gewisses Wohlwollen der Kommune angewiesen ist.
Gesetzt den Fall, Du findest eine Agentur, die sich auf so was einlässt, kann Dein Modell eine Weile gut gehen, ehe es platzt. Nachbarn, Ordnungsamt usw. werden dafür schon sorgen. Dann heißt es zahlen (auch rückwirkend und ggf. plus Bußgeld), denn eine Klage dürfte kaum Erfolg haben. Das Gericht wird bei der "gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände" die Ferienwohnung zu Recht nicht als reine Kapitalanlage sondern als Zweitwohnung ansehen. Der vertragliche Ausschluss der Eigennutzung, dem sowieso nur indizielle Bedeutung im Rahmen der Gesamtwürdigung des Verwendungszwecks der Wohnung zukommt, wird durch die tatsächlichen Verhältnisse widerlegt, was, im Zusammenhang mit den fehlenden „erheblichen Einnahmen“ eine missbräuchliche Vertragsgestaltung unabweisbar erscheinen lässt. Zweck des Vertrages ist es ausschließlich, die ansonsten anfallende Zweitwohnungsteuer zu umgehen.
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