ZWS Köln

Alfred @, Sonntag, 19.06.2011 (vor 5619 Tagen) @ Peter1492

Die Vordrucke Steuererklärung und das Beiblatt für Zweifamilienhäuser (beide grob irreführend) kenne ich. Der Text des Anschreibens ist mir leider nicht bekannt. Wäre schön, wenn den mal jemand ins Netz stellen könnte.

» In den Beiblatt/Steuererklärung steht relativ eindeutig, das bei Vermietung unterhalb der ortsüblichen Miete eine Steuerpflicht besteht.
Das behauptet die Stadtverwaltung und deswegen muss es nicht stimmen. Ich vermute allerdings, dass das Kassen- und Steueramt seine Wahnvorstellungen wieder (wie auch bisher bei der ZWSt) in Steuerbescheide umsetzen wird und darauf hofft, dass niemand klagt.

» Ich verstehe deshalb auch nicht ...
Was die Stadt auf ihrer Internetseite unter „Fragen zur Zweitwohnungsteuer“ zur Steuerpflicht bei Zweifamilienhäusern usw. von sich gibt, ist eher als Desinformation denn als Information zu bezeichnen. Ganz offensichtlich will die Stadt auch den Finanzämtern Mehrarbeit zuschanzen. Ob das aus Böswilligkeit oder Dummheit geschieht, lasse ich ausdrücklich offen.

„Inhaber“ einer Wohnung ist derjenige, der als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter (z.B. Nießbrauch oder Pacht) hinsichtlich der Wohnung die rechtliche Verfügungsgewalt hat und die Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf nutzt. Bei einem Mietverhältnis sind Verwandtschaftsgrad zwischen Vermieter und Mieter sowie Miethöhe völlig unerheblich. Die Miethöhe interessiert allenfalls das Finanzamt, wenn es um die Berechnung der Gewinne und Verluste aus der Vermietung geht.

In Deinem Fall ist die Sache eindeutig, Eigentümer des Hauses sind Deine Schwiegereltern, die eine Wohnung selbst nutzen (und innehaben). die andere Wohnung ist an Dich und Deine Familie vermietet, und ihr seid als Mieter Inhaber dieser Wohnung. Mithin existiert keine Zweitwohnung. Das dürfte, so vermute ich mal, seinen Ausdruck schon darin finden, dass ihr alle mit „alleiniger Wohnung“ – also nicht mit Haupt- oder Nebenwohnung – melderechtlich registriert seit. Eine ZW muss nach der Kölner Satzung aber zwingend als Nebenwohnung dienen (registriert) sein. Deswegen lässt sich die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer nicht ausfüllen, da es keine Hauptwohnung gibt. Da gibt es übrigens keinen Unterschied zwischen einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Auch aus diesem Grund ist m.E. die Kölner Zweifamilienhausbesitzer-Aktion ein Verstoß gegen Art. 3 GG, denn Mehrfamilienhausbesitzer werden überhaupt nicht befragt.

Fragt sich nur, wie mit der Steuererklärung umzugehen ist. Die kann man nämlich nicht wahrheitsgemäß beantworten (s. oben). Da fiele mit nur ein: Schreiben an die Stadt, Text in etwa:
„in der Anlage erhalten Sie zu meiner Entlastung Ihre Vordrucke „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ sowie das Beiblatt unausgefüllt zurück. Wie Sie dem Melderegister unschwer entnehmen können, bin ich in Köln weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung registriert und damit gem. § 9 Abs. 4 Ihrer Satzung nicht steuerpflichtig.“
Was dann passiert, steht in den Sternen.

Man kann die Stadt natürlich auch anschreiben und scheinheilig fragen, welche Fassung der Satzung denn nun die gültige ist und was unter „zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes inne gehalten“ zu verstehen ist. Das weiß nämlich niemand so richtig - vmtl. nicht mal die Bearbeiter selbst. die Rückgabe der Vordrucke kann man dann ja „nach Beantwortung meiner Fragen“ in Aussicht stellen.

Ein persönlicher Brief an den OB wird zwar auch nicht viel helfen, wäre aber trotzdem angebracht. Denn: Wie soll der OB seine Verwaltung erziehen, wenn er nicht weiß, dass sie ungezogen ist> Vielleicht sollte man ihn auch darauf hinweisen, dass die angegebene Rechtsgrundlage
„Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln in der Fassung der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln vom 18. Dezember 2009“
allein schon deswegen rechtswidrig ist, weil sie in § 2 Abs. 6 bei der Befreiung von Erwerbszweitwohnungen rückwirkend zum 01.01.2005 den „überwiegenden Aufenthalt im Stadtgebiet“ fordert (hat zwar mit der Sache nichts zu tun, tut aber trotzdem weh).


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