ZWS Köln
» Interessant ist dieser Satz:
» "Sofern kein fristgerechter Eingang der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung erfolgt, muss leider eine Steuerfestsetzung im Schätzungswege erfolgen, die dann, wegen des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens in Nordrhein-Westfalen, nur noch durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann."
» Ob die Stadt mit dieser Rechtsauffassung richtig liegt, werden wohl demnächst die Gerichte entscheiden. :waving:
Auch wenn der Sachverhalt ein bisschen ander ist: Das hat die Stadt bisher schon so gehandhabt – selbst bei Negativerklärungen - und das Gericht hat das nie beanstandet – ganz im Gegenteil. Und wenn jemand nicht klagt, spielt es eh keine Rolle.
Allerdings kann die Sache allein schon deswegen ein Rohrkrepierer für die Stadt werden, weil die Steuersumme bei 7 Jahren ziemlich hoch werden kann. Da wird der eine oder andere dann doch eher zur Klage neigen.
Noch interessanter finde ich die Fragen im Beiblatt – die kann man genau so gut an Mehrfamilienhausbesitzer richten. Wenn man ein Vollzugsdefizit vermeiden will, muss man das sogar. Da könnte aus der „Beschränkung“ auf ZFH leicht ein Strick werden.
» ist es möglich, dass dasAnschreiben nicht mehr aktuell ist.
Durchaus wahrscheinlich. Das ist das Anschreiben, wie es vermutlich an die „Nicht-Kölner-Zweifamilienhausbesitzer“ rausgegangen ist. Angeblich wurde das Anschreiben (ebenso wie das Beiblatt) überarbeitet, ehe es an die „Kölner-Zweifamilienhausbesitzer“ ging. Ich gehe zwar nicht davon aus, dass die Änderungen im Anschreiben gewaltig sind, aber neugierig bin ich trotzdem.
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Peter1492,
19.06.2011