ZWS Köln

StellaD @, Sonntag, 26.06.2011 (vor 5612 Tagen) @ Peter1492

Hallo Peter,
genauso in der gleichen Situation waren wir (mein Mann, meine Kinder und ich)bis 2006 (mein Schwiegervater verstorben). Seit dem wohnt mein studierender Sohn unentgeldlich in diesem Wohnbereich. Wir sind dementsprechend also "runtergezogen", mein Sohn nicht! Selbstverständlich befinde sich auch noch immer Möbel und dergleichen von uns in diesem Bereich, das heißt es wird auch noch immer von uns genutzt. Wir wohnen eigentlich überall im ganzen Haus......! Man kann diese Wohnung auch nicht vermieten, da die Gegebenheiten nicht vorhanden sind (abschließbar oder Ähnliches). Fremde Mieter könnten uns die Wohnung leerräumen.....!

Das Gesetz definiert ein Zweitwohnung als eine zeitweise] benutzte Wohnung und keine dauernd bewohnte Wohnung.

Ich verstehe das jetzt so, das sich alles widerspricht!

Nun ist es mal wieder soweit, dass man nur die richtige Formulierung finden muss. Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar!

liebe Grüße Stella


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