ZWS Köln

LionelHutz @, Montag, 20.06.2011 (vor 5618 Tagen) @ Alfred

» Auch wenn der Sachverhalt ein bisschen ander ist: Das hat die Stadt bisher schon so gehandhabt...

Bisher hat die Stadt Köln mit Nebenwohnung gemeldete Einwohner zur Steuererklärung aufgefordert.

Laut BVerwG besteht zu Lasten dieser Personengruppe eine Vermutung, dass die Nebenwohnung 'in der Regel' eine steuerpflichtige Zweitwohnung ist.

Diese Prämisse dürfte (neben der Satzung) die rechtliche Voraussetzung dafür sein, dass die Stadt Köln die mit Nebenwohnung registrierten Einwohner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann. Erfolgt keine Steuererklärung bzw. Negativerklärung spricht die Vermutung gegen den mit Nebenwohnung gemeldeten Einwohner und die Stadt Köln nimmt die Steuerschätzung gem. § 12 KAG NRW i.V.m. § 162 AO vor.

Jetzt werden aber willkürlich Eigentümer von Wohnungen zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.

Eine dahingehende Vermutung, dass die Eigentümer von Wohnungen (sei es in Zweifamilienhäusern oder sonst wo) diese in der Regel als steuerpflichtige Zweitwohnungen innehaben, dürfte nicht bestehen. Eine generelle Steuererklärungspflicht für Wohnungseigentümer konnte ich in der Satzung bislang nicht finden. Eine solche wäre vermutlich auch unverhältnismäßig und damit nichtig.

Daher stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt im Rahmen der 'Aktion Zweifamilienhäuser' bei Ausbleiben der Steuererklärung eine Steuerschätzung vornehmen will.

Gemäß § 162 AO dürfte das Bestehen einer Steuererklärungspflicht zwingende Voraussetzung für die Steuerschätzung sein.

Etwas vereinfacht ausgedrückt: Erklärt der Angeschriebene nicht ausdrücklich gegenüber der Stadt, dass er steuerpflichtig ist, ist die Stadt genau so schlau wie vor der 'Aktion Zweifamilienhäuser'.

Natürlich gibt es in Köln Zweitwohnungsinhaber die weder mit Nebenwohnung gemeldet sind noch bislang eine Steuererklärung abgegeben haben. Das Problem der Stadt Köln ist allerdings, dass ihr weder rechtliche noch tatsächliche Mittel zur Verfügung stehen, diese Gruppe der Steuerpflichtigen zu identifizieren. Gerade das ist ja einer der konzeptionellen und strukturellen Fehler der Kölner Zweitwohnungssteuer.

Ursprünglich wollte man in Köln eine Nebenwohnungssteuer haben. Seit die Verwaltung einsehen musste, dass dieses Vorhaben kläglich gescheitert ist, hat sich die Verwaltung freiwillig in die Position des Gejagten begeben und versucht nun mit wirren und kopflosen 'Aktionen' und Satzungsänderungen zu Retten, was ihrer Hoffnung nach, noch zu Retten ist. Man hat in Köln den Absprung verpasst und demnächst muss man vermutlich auch noch erklären, wieso Köln nach dem Ergebnis der Volkszählung keine Millionenstadt mehr ist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion