ZWS Köln
» Selbst die Stadt Köln musste in der letzten Zeit begreifen, dass ...
Die Aktion "ZFH" scheint aber eher zu beweisen, dass man immer noch nichts begriffen hat.
PS: Rechtsgrundlage für die Erhebung der ZWSt soll die Satzung in der Fassung der 4. Änderungssatzung sein, die (einschl. § 2 Abs. 6 in neuer Fassung) rückwirkend zum 1.1.1005 in Kraft getreten wurde.
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Peter1492,
19.06.2011