ZWS Köln

LionelHutz @, Montag, 20.06.2011 (vor 4665 Tagen) @ Alfred

» Mit der Regelvermutung ist das so eine Sache. entscheidend ist nicht, ob sie sachlich richtig ist, sondern ob ein Gericht sie für richtig befindet.

Wie immer im Leben. Recht haben bedeutet nicht zwingend auch Recht zu bekommen.

Wer sich mit der 'Aktion Zweifamilienhäuser' der Stadt Köln konfrontiert sieht, muss zwangsläufig entscheiden, wie er damit umgeht und ob er sich auf leidvolle Diskussionen mit der Stadt einlassen will. Sofern tatsächlich eine steuerpflichtige Zweitwohnung innegehabt wird, besteht natürlich auch eine Steuererklärungspflicht. Im Zweifel sollte eine individuelle rechtliche Beratung eingeholt werden.

In der Mehrzahl der Fälle dürften Steuerforderungen in jeweiliger Höhe von mehreren Tausend Euro (!) im Raum stehen. Wer von vornherein der Meinung ist, dass eine fehlende Rechtsgrundlagen ohnehin vom Gericht herbei gezaubert wird, der kann direkt eine Einzugsermächtigung unterschreiben und braucht sich dann keine weiteren Gedanken mehr machen.

Selbst die Stadt Köln musste in der letzten Zeit begreifen, dass das (bis zu einem gewissen Maß gerechtfertigte) Wohlwollen der Gerichte nicht grenzenlos ist.

Theoretisch kann natürlich jeder Einwohner einen Hund halten. Trotzdem ist mir nicht bekannt, dass eine Kommune bislang mit dieser Begründung sämtliche Einwohner zur Abgabe einer Erklärung zur Hundesteuer aufgefordert hätte.

» Bei „keiner Steuererklärung“ will ich das noch mittragen. Die Negativerklärung will ich aber als einen für den Beteiligten günstigen Umstand verstanden wissen, den die „Finanzbehörde“ zu berücksichtigen hat.

Gemeint war "keine Steuererklärung bzw. keine Negativerklärung". Die Negativerklärung ist nur eine besondere Form der Steuererklärung. Der Steuererklärungspflichtige erklärt mit der Negativerklärung, dass er die Voraussetzungen für eine Besteuerung nicht erfüllt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion