ZWS Köln

Alfred @, Montag, 27.06.2011 (vor 5611 Tagen) @ StellaD

» Das Gesetz definiert ein Zweitwohnung als eine zeitweise] benutzte Wohnung und keine dauernd bewohnte Wohnung.
Das Gesetz definiert die Nebenwohnung als die "nicht vorwiegend genutzte" Wohnung, was das Nutzen einer Hauptwohnug (vorwiegend genutzte) voraussetzt.

» Nun ist es mal wieder soweit, dass man nur die richtige Formulierung finden muss. Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar!
Da fiele mit nur ein (habe ich schon weiter oben geschrieben): Schreiben an die Stadt, Text in etwa:
„in der Anlage erhalten Sie zu meiner Entlastung Ihre Vordrucke „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ sowie das Beiblatt unausgefüllt zurück. Wie Sie dem Melderegister unschwer entnehmen können, bin ich in Köln weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung registriert und damit gem. § 9 Abs. 4 Ihrer Satzung nicht steuerpflichtig.“
Was dann passiert, steht in den Sternen. Aber es hält den Rechtsweg offen.


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