Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

hermes96, Mittwoch, 23.01.2013 (vor 4113 Tagen)

Ich studiere in München. Mein erwerbstätiger Bruder hat für mich in München eine Wohnung angemietet und möchte diese nun mir zur Nutzung überlassen. Ich als Student werde die Münchner Wohnung damit alleinig nutzen und auch nur aus diesem Grund wurde die Wohnung in München angemietet. Ich möchte mich auch mit dieser neuen Wohnung gemäß dem Meldegesetz als "einziger Wohnung" in München anmelden. Mein Bruder, der laut Mietvertrag der eigentliche Mieter ist, wird die Münchner Wohnung nicht nutzen.

1. Mein Bruder selbst ist auch Mieter einer Wohnung in einer anderen Stadt in Bayern, die er schon länger bewohnt. Fällt nun Zweitwohnungsteuer an?

2. Wer muss sich nun in München gemäß dem Meldegesetz anmelden, nur derjenige, welcher tatsächlich in die Münchner Wohnung einzieht oder auch der Mieter, der jedoch nicht einzieht und die Wohnung auch nicht nutzen wird?

3. Immer wieder taucht der Begriff "Inhaber der Wohnung" auf. Was bedeutet er?

Aus dem Internet zu Fragen und Antworten zur Zweitwohnungsteuer bei der Landeshauptstadt München folgender Satz: "Inhaber einer Zweitwohnung, die keine Nebenwohnung gemeldet haben, sind nach § 9 Abs. 1 der Zweitwohnsteuersatzung verpflichtet, von sich aus eine Zweitwohnungsteuererklärung beim Kassen- und Steueramt einzureichen."

4. Ich verstehe diesen Satz nicht ganz. Jeder ist doch verpflichtet seinen Wohnsitz oder Wohnsitze anzumelden. Wie kann dann ein "Inhaber einer Zweitwohnung" keinen Wohnsitz gemeldet haben? Auf wen trifft diese Konstellation zu?

Danke.


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