Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Alfred @, Donnerstag, 24.01.2013 (vor 4127 Tagen) @ hermes96

Melderechtskonform soll heißen: In völliger Übereinstimmung mit den Meldegesetzen.

Wenn jemand eine Wohnung anmietet und sie dann leer stehen lässt, ist das wirtschaftlich betrachtet wirklich nicht einleuchtend. Aber ein paar Fälle kenne ich schon, in denen eine sehr günstig angebotene Mietwohnung (in München!) beibehalten wurde, während der Inhaber für eine nicht genau vorhersehbare Zeit an einem anderen Ort wohnte und arbeitete. Bei Wohnungseigentum kommt es dagegen häufiger vor, dass der Eigentümer eine Wohnung behält, ohne sie zu nutzen, z.B. weil er selbst oder ein Angehöriger/Bekannter diese Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt nutzen kann. Bis dahin steht die Wohnung leer. Eine Meldepflicht besteht in dem Fall nicht. Ein paar andere Fälle sind mir bekannt, da stellen die Eigentümer ihre Wohnung Verwandten/Freunden/Bekannten reihum zur Verfügung. Sie selbst haben u. U. ihre Wohnung noch nie betreten. Keine Meldepflicht und bei den meisten Satzungen/Gesetzen mangels Nebenwohnung auch keine Zweitwohnungsteuerpflicht (muss man manchmal vor Gericht erstreiten und kann dabei natürlich auch ganz schön auf die Nase fallen – vor allen Dingen dann, wenn man am falschen Hebel zieht).

Für Deinen Bruder ist entscheidend, dass er nicht Inhaber der Wohnung ist – ob er sie nutzt oder nicht ist eher zweitrangig.
Für Dich (und Deinen Bruder) besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur ZWSt und ohne Steuererklärung kein Steuerbescheid. Schriftliche Fixierung wäre erst erforderlich bzw. zweckmäßig wenn dumme Fragen kommen sollten. Kann man unter Brüdern ja problemlos rückdatieren.

Zu § 2 Abs. 2 kann ich Dir kein passendes Beispiel nennen, weil er Einschub „oder der ihrer Familienangehörigen“ unsinnig ist. Was nicht bedeutet, dass der eine oder andere sich damit fangen lässt – aber dazu muss man sich schon ausnehmend blöd anstellen. Kenne da nur einen Fall aus NRW.

Natürlich könnte die Stadt irgendwie, irfgendwann drauf kommen, dass Du nicht der Mieter der Wohnung bist und Deinen Bruder anschreiben, aber der ist ja nicht Inhaber der Wohnung. Was die Stadt in so einem Fall machen würde, ahne ich zwar, aber ob sie damit Erfolg haben wird, ist mehr als fraglich.


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