Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Norman @, Mittwoch, 30.01.2013 (vor 4121 Tagen) @ Alfred

Um an eine Rechtsvorschrift zu gelangen zu dem Beispiel mal eine Denksportaufgabe: War wäre, wenn statt der Tochter ein Patenkind des Eigentümers die Wohnung innehätte?

Dass eine Sachverhaltsveränderung möglicherweise eine andere Rechtsfolge nach sich zieht, indiziert noch nicht die Rechtwidrigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift.

Eine weitere Möglichkeit (ich scheue mich hier von Rechtsvorschrift zu sprechen), wäre die Satzung selbst, insbesondere deren § 1.

Wenn zwei Regelungen desselben Gesetzes (hier Satzung) scheinbar miteinander nicht veeinbar sind, bedeutet das nicht, dass der Leser sich die angenehmere Vorschrift aussuchen und die unliebsamere mit einem Federstrich für rechtswidrig erklären kann. Dann muss dieser Widerspruch nach den Regeln der Gesetzesauslegung aufgelöst werden.

Norman Ziercke
Steuerberater


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