Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Norman @, Dienstag, 29.01.2013 (vor 4076 Tagen) @ Alfred

Nun haben Sie also doch einen Fall beschreiben können, der durch den Passus abgedeckt sein könnte. Na also, geht doch.

„Herr A hat seinen Hauptwohnsitz in München-Sendling. Er mietet in München-Schwabing eine Wohnung, die er seiner Tochter als Studienwohnung zur Verfügung stellt. Die Tochter ist in München mit Hauptwohnsitz gemeldet.“

Frage: Inwieweit unterscheidet sich der von Ihnen gebildete hypothetische Fall in qualitativer Hinsicht von dem angefragten Sachverhalt?

Was mir aber vor allen Dingen unklar bleibt. Sie schreiben:

Die Lösung:
„Herr A ist zweitwohnungsteuerpflichtig .....“
Dass dieser Einschub auch rechtswidrig ist, ist eigenlich offensichtlich.

Meine Frage: Warum ist Herr A zweitwohnungsteuerpflichtig, wenn der Passus, auf den sich die Zweitwohnungsteuerpflicht gründet, rechtswidrig ist? Aus welcher Rechtsvorschrift beziehen Sie die von Ihnen behauptete Rechtswidrigkeit des Einschubs?

Norman Ziercke


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