Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Alfred @, Sonntag, 27.01.2013 (vor 4123 Tagen) @ Norman

Natürlich wollte die Stadt München mit diesem Einschub eine zweitwohnungssteuerpflichtigen Tatbestand schaffen, aber das macht den Einschub noch lange nicht sinnvoll. Was die Münchener sich dabei gedacht haben möge folgendes Fallbeispiel zeigen:
„Herr A hat seinen Hauptwohnsitz in München-Sendling. Er mietet in München-Schwabing eine Wohnung, die er seiner Tochter als Studienwohnung zur Verfügung stellt. Die Tochter ist in München mit Hauptwohnsitz gemeldet.“
Die Lösung:
„Herr A ist zweitwohnungsteuerpflichtig, da er einen Hauptwohnsitz in einem anderen Gebäude hat und die zweite Wohnung einem Angehörigen zur persönlichen Lebensführung zur Verfügung stellt.“

Dass dieser Einschub auch rechtswidrig ist, ist eigenlich offensichtlich.


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