Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Alfred @, Montag, 11.02.2013 (vor 4091 Tagen) @ hermes96

Vielen Dank Alfred für die weiteren Beiträge zu dem Thema!

Auf einige hätte ich gut verzichten können.

Werden mit der Abmeldung auch alle meine personenbezogenen Daten an meinem alten Wohnort in Baden-Württemberg gelöscht durch die Anmeldung in München, so dass diese nicht mehr an Dritte weitergegeben werden können?

Antwort mit aller Vorsicht zu genießen, denn das sind teilweise Behördeninternas. Alle personenbezogenen Daten werden wohl nicht gelöscht. Die Meldegesetze sind da ein bisschen schwammig („Löschung der gespeicherten Daten, wenn diese Daten zur Erfüllung der den Meldebehörden obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich sind"). Soweit ich es erlebt habe, werden Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnung am alten und neuen Wohnort, Religionszugehörigkeit (wenn vorhanden), Doktortitel (wenn noch vorhanden) bis zum St. Nimmerleinstag gespeichert. Jedenfalls haben Bekannte von mir ihren „Meldeweg“ nach x-Umzügen bis zum Tag ihrer Geburt zurückverfolgen können und Abfragen bei Meldebehörden führen noch Jahre nach dem Wegzug regelmäßig zu o.a. Ergebnissen. Konkret gilt das für Meldebehörden in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen – andere Bundesländer wurden allerdings auch nicht abgeklappert.

Dass eine neu eingerichtete Übermittlungssperre den Meldebehörden an bisherigen Wohnorten mitgeteilt wird, ist mir nicht bekannt.

Vorschlag: Frage doch mal bei Deinem alten EMA an und bitte um Auskunft aus dem Melderegister gem. §§10 und 11MG B-W (unentgeltlich). Dann weißt Du es genau.


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