Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Alfred @, Dienstag, 29.01.2013 (vor 4122 Tagen) @ Norman

„Was die Münchener sich dabei gedacht haben ...“ Nach dieser Einleitung folgt das Fallbeispiel. Wie kommen Sie da auf die Idee, es handle sich um einen von mir gebildeten hypothetischen Fall? Ein weiteres Indiz dafür, dass der Text nicht von mit stammen kann, hätte für Sie das unsägliche Wohnsitzgeschwurbel sein können. Hätte, wenn ...

Die Frage zu Ihrer Unklarheit also bitte an die Münchener Rechtsabteilung richten.

Ihre Frage inwieweit sich der hypothetische Fall in qualitativer Hinsicht von dem angefragten Sachverhalt unterscheidet, können Sie doch selbst beantworten. Das Beispiel passt natürlich auch auf Brüder, selbst wenn der eine nicht in München wohnt. Aber das führt nicht weiter.

„Aus welcher Rechtsvorschrift beziehen Sie die von Ihnen behauptete Rechtswidrigkeit des Einschubs?“
Um an eine Rechtsvorschrift zu gelangen zu dem Beispiel mal eine Denksportaufgabe: War wäre, wenn statt der Tochter ein Patenkind des Eigentümers die Wohnung innehätte?
Eine weitere Möglichkeit (ich scheue mich hier von Rechtsvorschrift zu sprechen), wäre die Satzung selbst, insbesondere deren § 1.


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