Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

hermes96, Donnerstag, 24.01.2013 (vor 4127 Tagen) @ Alfred

Herzlichen Dank für die erneut schnelle Antwort!

Habe mir währenddessen noch ein paar Gedanken gemacht und bitte noch um Beantwortung einiger Fragen und um Beispiele an einigen Stellen, die das noch besser veranschaulichen sollen.

Was genau bedeutet nochmal "melderechtskonform"?

Zitat: "Das erklärt auch den von Dir angefragten Satz in den FAQs – wenn jemand als Inhaber einer ZW diese nur vorhält, also nicht tatsächlich nutzt, ist es nicht meldepflichtig und die Stadt München würde ohne den § 9 Abs. 1 nichts von der Existenz dieser ZW erfahren."

Ich verstehe das immer noch nicht! Kannst Du mir da ein paar Beispiele nennen, die diesen Fall verdeutlichen.
Meinst Du die Wohnung steht dann leer, und wird von demjenigen bezahlt fürs Leerstehen. Das leuchtet mir nicht ein.
Kannst du darlegen, was und wann was meldepflichtig ist.


Zitat: "Aber das muss nicht sein – es geht beim Innehaben (wie immer) um die Verfügungsbefugnis (s.o.)."

Mein Bruder hat mir die Verfügungsbefugnis über die Wohnung mündlich eingeräumt. Der Wohnungsinhaber bin ich und auch nur ich bin in die Wohnung eingezogen. Das haben ich und mein Bruder mündlich so vereinbart gem. § 185 Abs. 1 BGB. Nur aufgrund dieser Vereinbarung wurde die Wohnung überhaupt angemietet. Alle Schlüssel der Wohnung habe ich vom Bruder erhalten und es besteht keine Verfügungsgewalt über die Wohnung seitens meines Bruders mehr. Der Telefon- und Internetanschluss in der Wohnung wird auf meinen Namen angemeldet. Die Anmeldung zur Rundfunkgebühr als auch die melderechtliche Anmeldung in München ebenfalls auf meinen Namen (Wohnungsinhaber mit "einziger Wohnung" in München). Also kurzum, mein Bruder, der Mieter gemäß dem Mietvertrag, nutzt die Münchner Wohnung zu 0,00 % und er ist auch nicht in die Wohnung eingezogen.

Heißt das jetzt, es besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Zweitwohnung-Steuererklärung und auch keine sonstige Anzeigepflicht, und es sollte auch keine Zweitwohnungsteuer anfallen?

Sollte das ganze sicherheitshalber schriftlich fixiert werden oder reicht das, falls im schlimmsten aller Fälle die Kämmerei nachfragt, aus, die Tatsache das ich in München studiere und die Wohnung als einzige Wohnung ausschließlich allein nutze, und mich hier angemeldet habe, auch Telefon, Internet, GEZ auf meinen Namen und es rein hypothetisch für meinen Bruder keinen plausiblen Grund gibt, sich in München aufzuhalten?

Würde bei einer schriftlichen Fixierung eine einfache Formulierung wie "hiermit überlasse ich, ... , die Verfügungsbefugnis über nachfolgende Wohnung meinem Bruder ..." ausreichen?


Nochmal zum

§ 2 Begriff der Zweitwohnung

Dieser Absatz treibt mich zum Wahnsinn...

(2) Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen (ich bin ein Angehöriger, der Bruder) innehat.

Kannst Du mir hier ein Beispiel mit einem Familienangehörigen nennen, auf den diese Norm zutrifft.
Aus Interesse noch folgende Frage: "...in einem anderen Gebäude..." Ist hier jedes Gebäude an jedem Ort oder nur innerhalb des Bundesgebietes denkbar?

Zitat: "Allenfalls müsste Dein Bruder sich Gedanken machen – aber der ist ja nicht Inhaber der Münchener Wohnung. "Interessant" könnte es für ihn nur werden, wenn die Stadtverwaltung auf dieses Konstrukt käme (fragt sich nur wie). Dich wird man kaum anschreiben, denn Du bist ja nicht mit Nebenwohnung registriert." Ist soweit klar!

Könnte die Kämmerei unter Umständen doch darauf kommen. Nur noch der Vermieter kennt den eigentlichen Mieter.
Der Vermieter macht eine Steuererklärung. Dort gibt er seine Mieteinnahmen an. Muss er auch die Namen der Mieter angeben? Kommunizieren die Finanzbehörden untereinander?

Danke.


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