Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

Norman @, Sonntag, 27.01.2013 (vor 4124 Tagen) @ Alfred

"Zu § 2 Abs. 2 kann ich Dir kein passendes Beispiel nennen, weil er Einschub „oder der ihrer Familienangehörigen“ unsinnig ist."

Und wie erklären Sie sich, dass diese Worte Eingang in eine Rechtsvorschrift gefunden haben? Könnte es sein, dass die Stadt München hier einen zweitwohnungsteuerpflichtigen Tatbestand schaffen wollte und genau hierin der Sinn des Einschubs liegt? Dann wäre er doch nicht unsinnig.

Natürlich könnte der Passus gleichwohl gegen geltendes (höherrangiges) Recht verstoßen, aber das würde dann schon einer Begründung bedürfen, weil dieser Rechtsverstoß zumindest nicht direkt ins Auge fällt.


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