Student zieht in Münchner Wohnung ein, ist aber nicht Mieter

hermes96, Donnerstag, 24.01.2013 (vor 4127 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank zunächst für die ausführliche und schnelle Antwort!

Ich habe mir auch einmal die Zweitwohnungsteuersatzung der Landeshauptstadt München durchgelesen und greife hier ein paar Paragrahen raus.

Also wie mir jetzt bekannt ist, müssen der Mieter und der Wohnungsinhaber nicht zwangsläufig die gleiche Person sein. Nun zur Satzung, ich habe meine Kommentierungen in Klammern gesetzt und bitte um Überprüfung der Richtigkeit meiner Angaben.

§ 3 Steuerpflichtiger

(1) Steuerpflichtig ist jede natürliche Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung im Sinne von § 2 innehat.

(D.h. die Steuer ist nur zu entrichten, wenn eine Zweitwohnung i. S. d. § 2 vorliegt.)


§ 2 Begriff der Zweitwohnung

(1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

(Trifft zu.)

(2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist.

(Trifft nicht zu. Ich melde mich in München an, mit "einziger Wohnung".)

Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.

(Die Wohnung in München habe ausschließlich ich inne, und ich habe keine Hauptwohnung in einem anderen Gebäude, obwohl ich ein Familienangehöriger des Mieters bin.)

Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen.

(Mit diesem Satz habe ich ein Problem. Könnte der (auf) mich (zu)treffen? Die Wohnung in München, die mir (Dritter) überlassen wird (als Wohnungsinhaber), begründet die Zweitwohnungseigenschaft auch? Mir fehlen hier Argumente.)


§ 8 Anzeigepflicht

(1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Landeshauptstadt München innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Bayerischen Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift.

(Keine Anzeigepflicht, da hier niemand Inhaber einer Zweitwohnung ist. Ich bin Inhaber einer "einzigen Wohnung".)

Danke.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion