ZWS in Konstanz

Konstanz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 22.03.1984. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 35% (effektiv 35%).

Satzung

Satzung von Konstanz

Befreiung

Die Satzung der Konstanz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Alte Staffel

Zum 1.1.2015 wurde ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 20% der Nettokaltmiete eingeführt. Zuvor gab es eine Staffel auf Basis der Jahresrohmiete:

  1. bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.650 € 400,00 €
  2. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 1.650 € aber nicht mehr als 2.640 € 575,00 €
  3. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 2.640 € aber nicht mehr als 3.630 € 750,00 €
  4. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 3.630 € aber nicht mehr als 4.620 € 925,00 €
  5. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 4.620 € aber nicht mehr als 5.610 € 1.100,00 €
  6. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 5.610 € aber nicht mehr als 6.600 € 1.275,00 €
  7. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 6.600 € aber nicht mehr als 7.590 € 1.450,00 €
  8. bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als 7.590 € 1.625,00 €

Die neue Regelung war nötig, da das Bundesverfassungsgericht die Ungerechtigkeit der Staffeln an der Staffelgrenze monierte – mit Verweis auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.

Erhöhung 2017

Zum 01.01.2017 wurde der Satz erhöht von 20% auf 25% (siehe Presse)

Erhöhung 2022

Im Jahr 2022 wurde die Steuer auf 35% erhöht.

Meldungen zu Konstanz (2)

Einträge zu Konstanz im Forum (14)

Letzte Änderung: 02.04.2023