Trier erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Trier sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Trier konnte im ersten drei Viertel Jahr etwa 3.16 Mio Euro Mehreinnahmen erzielen, wobei lediglich 136.000 Euro durch die eigentliche Steuer entstanden sind.
Durch die Ummeldung zu Hauptwohnsitzen konnte die Stadt 3328 Neubürger verzeichnen, durch die die Stadt die 100.000-Einwohnergrenze erreicht hat (zur Pressemeldung).
Effektiv zur Steuer herangezogen worden 838 Bürger – von denen legten fast 200 einen Widerspruch ein (Online-Magazin aus Trier)
Letzte Änderung: 30.04.2009