ZWS in Chemnitz

Chemnitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Chemnitz

Befreiung

Die Satzung der Chemnitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Chemnitz hat jährlich 386 Fälle und nimmt 100.807 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

Meldungen zu Chemnitz

Zu Chemnitz gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Chemnitz im Forum (15)

Letzte Änderung: 05.01.2015