ZWS bei Eheleuten

Alfred @, Mittwoch, 21.03.2012 (vor 4678 Tagen) @ robert123

Es ist immer einfacher zu bewerten, wenn man die Satzung der Stadt kennt, die in diesem Fall ZWSt erhebt. Sonst ist man auf Vermutungen angewiesen.
Deswegen mit Vorbehalt:
Wenn Deine Frau sich mit einzigem Wohnsitz anmeldet, dürfte eigentlich keine ZWSt mehr anfallen.
Die sicherste Möglichkeit hast Du nicht erwähnt. Vermiete die Wohnung an Deine Frau – dann ist sie alleinige Inhaberin.


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