ZWS bei Eheleuten
» Du hast wirklich keine Ahnung.
» Eine derartige Reaktion kennzeichnet das Argument!
Was an der Richtigkeit meiner Aussage nichts ändert. Ich halte daran fest.
» ... sich ins Bockshorn jagen lassen. Andererseits die Betroffenen beim jetzigen Stand der Rechtsprechung schon sehr wohl das finanzielle Risiko im Auge behalten sollten.
Das finanzielle Risiko im Auge behalten, ist wohl etwas anderes, als sich ins Bockshorn jagen zu lassen.
» stellt sich die Frage wer hierzu antragsberechtigt ist (s. Schönfelder) und ob der überwiegende Teil der Betroffenen in diese Kategorie fällt.
90% der Leute, mit denen ich hier zu tun habe, sind antragsberechtigt. Sie haben meist auch nur eine einzige Wohnung inne.
»
» » Bei Innehaben der Wohnung ist die Mieterin nach dem jeweiligen
» Landesmeldegesetz meldepflichtig. Das geht schon im Ansatz fehl……..
»
» Zunächst sei erst einmal festzuhalten, dass Jeder, der in der BRD
BRD>
» sich für ständig aufhalten will bzw. aufhält der Meldepflichtig unterliegt, ...
Was hat das mit dem zweitwohnungsteuerrechtlichen „Innehaben“ zu tun>
» Fakt ist, dass die, wie vor bezeichneten Begriffe, in der Praxis und gerade bei dem Thema 2.WhgSt Verwirrend, oder absichtlich verdrehend interpretiert werden.
Da bin ich ja ausnahmsweise mal ganz bei Ihnen, Frau Himbim13. Gerade deswegen halte ich es für erforderlich, diese Begriffe hier im Forum zu erläutern. Vielleicht können wir klein anfangen> Was bitte ist eine Zweitwohnung>
» Selbstverständlich wird ein Ehepaar bei der Anmeldung mit einer Wohnung
Davon war hier überhaupt nicht die Rede. Es geht um die Registrierung mit einer gemeinsamen Hauptwohnung.
» mein Stil, denn es liegt mir fern Betroffene und Unwissende zu verdummen.
Wenn man nicht weiß, um was es geht, ist man - vielleicht stilvoll - unwissend.
» Anders verhält ... länger wie acht Tage aufhält und ein definitives Innehaben vorliegt.
Wo steht denn das>
» ... Und nicht die Zusammenhänge in Ansatz gebracht werden..
Ja, dann mache es doch endlich>
» 3. ….. Den bestimmt niemand anderes als die Eheleute selbst.
» Bei Wohnsitz s. Pallandt §7 RNr. !3;ff. Im Melderecht Hinsichtlich der Hauptwohnung oder Nebenwohnung, s. Melderechtsrahmen- und Meldegesetze der Länder-.
Steht da was anderes>
» 4. …… Die Vermutung wäre zulässig, aber widerlegbar
» Aber er müsste zu nächst widerlegt werden!
Natürlich, wenn ich eine rechtlich zulässige Vermutung nicht widerlegen kann, hat sie Bestand.
»
» » Deshalb: Diese Steuer muss weg.
»
» Wie erfreulich. Wer keine Illusionen mehr hat ist eine arme Kreatur.
Kein Mensch will Dir Deine Illusionen nehmen – es lebt sich so schön im Wolkenkuckucksheim.
» IHRE und „Rebells“ Spezialität, Exekutive und Judikative in einen Topf zu werfen und dann noch die Legislative unterrühren, ergibt tatsächlich einen ungenießbaren Einheitsbrei………
» Wer zu diesem Thema das ineinander greifen im Ausgang von der Legislative über die Exekutive unter Beihilfe der Judikative als unterrührenden, ungenießbaren Einheitsbrei sieht, ...
Eine saubere Darlegung dieses „Ineinandergreifens“ wäre durchaus kein ungenießbarer Einheitsbrei. Aber gerade daran fehlt es eben bei den von mir genannten.
» dem kann einem solcher Tunnelblick nicht verboten werden.
Kein Mensch verbietet Ihnen das. Sie müssen damit leben.
» Nur, Eigentum besteht ja nicht nur bei dem Innehaben einer weiteren Wohnung. Eigentum ist ja in anderen Fällen und Formen auch vorhanden.
Und wird, wenn vom Fiskus so gewollt, auf rechtmäßiger Grundlage besteuert. Aber: Eigentum ist nicht Grundlage bei der Zweitwohnungsteuer.
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