ZWS bei Eheleuten

robert123 @, Samstag, 24.03.2012 (vor 4676 Tagen) @ Alfred

noch einmal vielen Dank für Deine große Hilfe. Ich werde es auf diesem Weg mit Hinweis auf die Satzung und auf § 12 (2) MRRG beantragen, dass die rückwirkende Aufhebung des Bescheids erfolgt, und werde zusätzlich vortragen, dass sich meine Frau inzwischen mit Hauptwohnsitz anmeldete und keinen Nebenwohnsitz hat. Gegenüber Verwaltungen ist es wohl immer das beste, so einfach und so kurz wie möglich zu argumentieren.

Der Vergleich unserer Verwaltungen mit der 'Stasi' ist natürlich aus der Luft gegriffen. Ich verstehe es, wenn man sich über Methoden von Verwaltungen aufregt, an das Geld der Bürger zu kommen. Und es ist fast höhere Wissenschaft, hier die Löcher in der Argumentation zu finden, zb. in den Satzungen zur ZWSt. Einfach mit bösen Worten draufzuhauen, bringt aber nichts. Daher möchte ich mich ausdrücklich für die kompetenten Hinweise bedanken. Und werde, falls ich keinen positiven Bescheid erhalte, zumindest, was den zukünftigen Wegfall der ZWSt betrifft, die Sache dann vor dem Verwaltungsgericht zu Gehör bringen.


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