ZWS bei Eheleuten

Alfred @, Montag, 26.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ Himbim13

» Aber wie soll man etwa folgendes beurteilen: ...
Ob es die „feine englische Art“ (so es die überhaupt gibt) ist, sei dahingestellt. Den Vorgang kann man natürlich auch anders sehen. Da will einer für ein öffentliches Amt kandidieren und beachtet, vermutlich vorsätzlich, Gesetze nicht. Was soll man von so einem erwarten, wenn er denn gewählt würde>
Ein endgültiges Urteil kann ich nicht abgeben, da mir die Details nicht bekannt sind. Zumindest scheint es keine Willkür zu sein.

» …….Die Vorgabe Hauptwohnsitz soll nach Einschätzung des Tegernseer Bürgermeisters wohl fallen,weil sie zu Schnüffeleien und Klagen geführt habe.
Wenn ich das unerträgliche Wohnsitzgeschnorchel schon höre ….
Die Begründung des T. Dorfschulzen ist absurd. Abgesehen davon halte ich eine diesbezügliche Änderung des Kommunalwahlrechtes für möglich und mit Blick auf das Wahlrecht von EU-Bürgern wenn nicht für zwingend, so zumindest für wünschenswert. Kann man durchaus vertreten, aber bitte ohne Schaum vor dem Mund.


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