ZWS bei Eheleuten

Alfred @, Samstag, 24.03.2012 (vor 4675 Tagen) @ robert123

» Gegenüber Verwaltungen ist es wohl immer das beste, so einfach und so kurz wie möglich zu argumentieren.
Richtig, deswegen ist der zusätzliche Vortrag zur Ehefrau eigentlich unnötig. Wenn doch, rein formal ein Formulierungsvorschlag: "Die Wohnung wird seit TT.MM.JJJJ. von Frau XXX genutzt, die dort mit einziger Wohnung registriert ist“.
M.E. würde genügen: "Wie ich fetgestellt habe, bin und war ich gem. Satzung der Stadt Gummersbach nie Inhaber einer Zweitwohnung."

» ... zumindest, was den zukünftigen Wegfall der ZWSt betrifft, die Sache dann vor dem Verwaltungsgericht zu Gehör bringen.
Wobei Du bei Bedarf mit meiner Hilfe rechnen kannst. Ggf. per Mail.


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