ZWS bei Eheleuten
» Denn wer ohne Arbeitsplatzrisiko im waren Sessel sitzt lässt sich nicht ins Bockshorn jagen.
Als ob es nur auf das Arbeitsplatzrisiko ankäme. Du hast wirklich keine Ahnung.
» Wer kann sich diesen Weg von den Meistbetroffenen leisten. Wer sich das traut muss Schotter haben!
Mitnichten, s. Prozesskostenhilfe; Beschwerden beim BVerfG sind sogar kostenfrei. Entscheidend ist allerdings, dass man den richtigen Punkt trifft.
» Hier fehlt im Satz das Attribut "wenn es sich nicht um die Ehefrau handelt"!!!!!
Die Beifügung wäre nur erforderlich, wenn man die diesbezüglichen bürokratischen Schwierigkeiten bei Eheleuten, insbesondere wenn sie in Gütergemeinschaft leben, besonders hervorheben und berücksichtigen will/muss. Im konkreten Fall ist das nicht nötig.
» Bei Innehaben der Wohnung ist die Mieterin nach dem jeweiligenLandesmeldegesetz meldepflichtig
Das geht schon im Ansatz fehl. Inhaber einer Wohnung ist die Person, der die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der Wohnung zusteht, das begründet keine Meldepflicht und schließt Nutzung nicht (>) ein. Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung für einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bezieht, dazu muss er aber nicht Inhaber der Wohnung sein.
» Demzufolge ergeben sich nachfolgende Varianten.
Zu dem falschen Ansatz kommen dann noch falsche Schlussfolgerungen, die stramm am Melderecht vorbeigehen.
» 2.Erfolgt die Anmeldung mit Hauptwohnung, wird in der Regel (i.d.R.) ein Nachweis über ein dauerndes getrennt Leben“ gefordert.
Wenn sich Eheleute mit einer Hauptwohnung melden, habe ich noch nie erlebt, dass ein derartiger Nachweis gefordert wird. Wenn Eheleute mit verschiedenen Hauptwohnungen registriert sind, impliziert das im Allgemeinen, dass sie für die jeweils andere Wohnung mit Nebenwohnung zu registrieren sind, auch dann ist kein Nachweis „über ein dauerndes getrennt Leben“ vorzulegen.
» 3....gilt der Mittelpunkt der Lebensbeziehung eines Ehepaares als Hauptwohnung und wird von der jeweiligen Kommune festgelegt.
Der Mittelpunkt (Schwerpunkt) der Lebensbeziehungen eines Ehepaares kann unmöglich von der Kommune festgelegt werden. Den bestimmt niemand anderes als die Eheleute selbst.
» 4. Wenn ein dauernd getrennt lebender Nachweis nicht vorliegt wird unterstellt, dass die Ehe noch vollzogen wird und beide Eheleute die Wohnungen nutzen und somit ein beiderseitiges Innehaben vorliegt.
Die Vermutung wäre zulässig, aber widerlegbar. Der nachhaltige Vollzug der Ehe dürfte dabei aber keine Rolle (mehr) spielen.»
» Deshalb: Diese Steuer muss weg.
Richtig und volle Zustimmung, aber leider wohl nur Illusion.
» In wie weit Rebell keine Ahnung von Stasimethoden hat soll dahin stehen bleiben. Es gibt aber noch lebende Zeitzeugen und Betroffene die sich sehr wohl an Gestapo, Stasi und NKWD erinnern können. Diese damaligen Mächtigen haben auch sehr wohl nur Richtlinien vollstreckt (Freisler, Benjamin, und Militärrichter und diese waren nur die Spitzen der damaligen Eisberge).
IHRE und „Rebells“ Spezialität, Exekutive und Judikative in einen Topf zu werfen und dann noch die Legislative unterrühren, ergibt tatsächlich einen ungenießbaren Einheitsbrei. Ändert für mich aber nichts daran, dass R. keine Ahnung von Stasimethoden hat.
» ... Eingriffe in Eigentumsrechte verbunden mit der Liquidierung der Eigenverantwortlichkeit mündiger Bürger.
„Eigenverantwortlichkeit mündiger Bürger“ klingt gut und wäre schön, aber Eingriffe in die Eigentumsrechte sind deswegen nicht per se verwerflich oder Merkmale einer Diktatur. Eigentum verpflichtet!
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