ZWS bei Eheleuten

Himbim13 @, Montag, 26.03.2012 (vor 4877 Tagen) @ robert123

Der Vergleich unserer Verwaltungen mit der 'Stasi' ist natürlich aus der Luft gegriffen…

Es ist ehrenhaft unsere Verwaltungen und das dürfte der größere Teil sein, so zu sehen. Aber wie soll man etwa folgendes beurteilen:
Ein Bürger, verheiratet, meldet sich am Arbeitsort mit
Hauptwohnung an und will bei der örtlichen Kommunalwahl
kandidieren. Da seine Kandidatur nicht erwünscht ist wird
er unter Beobachtung gestellt und seine Wohnung überwacht.
Da er verheiratet ist und sich sowohl in der Wohnung A wie
auch in der Wohnung B aufhält wird seine Wohnung B am
Arbeitsort als Nebenwohnung eingestuft und von der
Kandidatur ausgeschlossen.

Oder s. a. Münchner Merkur Mittwoch, 23.11.2011
Nr.270 „Wahlrecht“
Auszug:
…….Die Vorgabe Hauptwohnsitz soll nach Einschätzung des
Tegernseer Bürgermeisters wohl fallen,weil sie zu
Schnüffeleien und Klagen geführt habe. "Wir denken, dass
sich die Schnüffeleien nur verlagern würden,
weil es
auch für den Nebenwohnsitz Kriterien gibt, die zu
erfüllen sind", sagt Janssen.


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