ZWS bei Eheleuten

Rebell @, Mittwoch, 21.03.2012 (vor 4678 Tagen) @ Alfred

Die sicherste Möglichkeit hast Du nicht erwähnt. Vermiete die Wohnung an Deine Frau – dann ist sie alleinige Inhaberin.

Ha ha der Schein trügt, denn wenn die Frau die Mieterin ist und der Ehemann im Grundbuch als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen ist, dann muss er die volle Stuer bezahlen, es sei denn er legt eine norariell beurkundete Eidesstattliche Versicherung vor, keine einzige Nacht dort zu vollbringen!
Die Kommunalen Aufsichtsbehörden zwischen Bodensee und Königssee gehen hier fast überall rücksichtslos vor und haben mit Stasiähnlichen Methoden volle Erfolge zu erzielen in Punkto Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer!:-|
Denn Geld stinkt nicht und es ist der Wille der Gesetzgebung!


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